Grundlagen der Beruflichen Orientierung an der Sek 1 March

Gesetzlicher Bildungsauftrag

          Gemäss Schwyzer Volksschulgesetz § 3 hat die Volksschule den Zweck, die Entwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler zu selbstständigen, verantwortungsbewussten Persönlichkeiten zu fördern und so die Grundlagen zu schaffen für das Zusammenleben in Gesellschaft und Demokratie, für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Lebenstüchtigkeit sowie für verantwortungsvolles Verhalten gegenüber der Umwelt.

          Fahrplan der beruflichen Orientierung während der Sekundarschule

                Der Lehrplan 21 beschreibt im Fach Lebenskunde die Zielsetzungen der beruflichen Orientierung, welche an der Sek 1 March wie folgt abläuft:

                1. Oberstufe: Kennenlernen der persönlichen Interessen, Stärken und Fähigkeiten

                  In der ersten Klasse der Sekundarschule befassen sie sich mit ihren persönlichen Interessen, Stärken und Begabungen. Diese sollen sie anderen in verschiedenen Situationen entsprechend vorstellen können, z. B. innerhalb einer Gruppe von Gleichaltrigen oder vor der Klasse.

                  2. Oberstufe: Berufe erkunden und sich bewerben / Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung ins Gymnasium

                  Ausgehend von den persönlichen Interessen und Stärken rückt in der zweiten Oberstufe die Erkundung von verschiedenen Lebenswelten in den Fokus.

                  • Die Schülerinnen und Schüler besuchen das Berufsbildungszentrum (BIZ) der kantonalen Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung in Pfäffikon oder profitieren von den persönlichen Beratungsgesprächen mit Berufsberaterenden am Schulstandort der Sek 1 March.
                  • Ein Besuch an der Berufsmesse in Zürich oder Luzern vermittelt einen Überblick über die vielfältigen Berufe, welche die Schülerinnen und Schüler erlernen können.
                  • Focus-Veranstaltungen ermöglichen Einblicke in Berufe, Ausbildungsbetriebe und weiterführende Schulen.
                  • An der Ausserschwyzer Berufsmesse go2future erhalten die Jugendlichen die Möglichkeit, regionale Lehrbetriebe kennen zu lernen und in Kontakt zu treten mit Lernenden und Berufsbildenden. Einige Schülerinnen und Schüler vereinbaren eine Schnupperlehre.
                  • In Schnupperlehren – meistens während der Schulferien – beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler intensiv mit Berufen, welche für sie infrage kommen. Die meisten Lehrbetriebe fordern eine Schnupperlehre, bevor ein Lehrvertrag unterschrieben wird.
                  • Mitte März absolvieren rund 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Aufnahmeprüfung an der Kantonsschule Ausserschwyz; die meisten von ihnen treten im nachfolgenden Schuljahr in den Maturitätslehrgang ein.

                  3. Oberstufe: Lehrvertrag unterzeichnen / Abschlussarbeit / Prüfung in die Fachmittel- sowie an die Berufsmittelschule

                  Die letzte Phase der Berufsfindung steht an.

                  • Ab November werden die Lehrverträge vom Amt für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, von der Berufsbildnerin / dem Berufsbildner, den Erziehungsberechtigten sowie dem künftigen Lernenden unterzeichnet.
                  • Im letzten Semester der obligatorischen Schulzeit verfassen die Schülerinnen und Schüler im Fach Projektunterricht eine Abschlussarbeit. Diese steht oftmals in Bezug zum künftigen Beruf resp. zum Lehrbetrieb. STARTKLAR. bietet hier die Chance, nach Unterzeichnung des Lehrvertrags im zweiten Semester der dritten Oberstufe zeitweise im künftigen Lehrbetrieb zu sein und – wenn vom Lehrbetrieb unterstützt – die Abschlussarbeit in engem Austausch mit der Wirtschaft zu verfassen.
                  • Einige Schülerinnen und Schüler nutzen das Brückenangebot, um nach diesem Übergangsjahr in die Berufslehre einzusteigen.

                  Das Schweizer Berufsbildungssystem

                  Kein Abschluss ohne Anschluss

                  Die obligatorische Volksschulzeit umfasst ein Jahr Kindergarten, sechs Jahre Primarschule, drei Jahre Sekundarschule, insgesamt also 10 Jahre.

                  Die Volksschule ist kantonal geregelt, die anschliessenden Sekundarstufe II sowie die Tertiärstufe eidgenössisch.

                  Das Schweizer Berufsbildungssystem ist maximal durchlässig. Unterschiedliche Werdegänge sind möglich, sowohl auf dem beruflichen Weg über die Berufliche Grundbildung als auch auf dem akademischen Weg der allgemeinbildenden Schulen.